Tarife

Ich arbeite als Wahllogopädin aller Kassen. Für eine lopopädische Therapie ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Diese erhalten Sie bei Ihre/r/m Hausärztin/Hausarzt oder Fachärztin/Facharzt.

 

Die Sozialversicherungsträger refundieren in der Regel zwischen 50 % und 80 % der in Rechnung gestellten Tarife. Eine allfällige Zusatzversicherung übernimmt je nach Vertragsbedingungen bis zu 100 %.,